Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)

Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Lehramt an Grundschulen Lehramt an Grundschulen
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Allgemeine Hochschulreife
    fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule
  • Studienbeginn:
    Wintersemester
  • Regelstudienzeit:
    7 Semester
  • Studienabschluss:
    Staatsexamen
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-5683

Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)

Übersicht
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen umfasst in Bayern:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium
  • das nicht vertiefte Studium eines Unterrichtsfaches
  • das Studium der Didaktik der Grundschule (Grundschulpädagogik/-didaktik und der 3 Didaktikfächer)

Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich

  • zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend)
  • zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)

Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.

Studienbeginn und -dauer

Die Aufnahme des Studiums ist unabhängig von den gewählten Fächern nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 4 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester, die maximale Studienzeit 12 Semester.

Fachwissenschaftliches Studium

Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächern abgelegt werden. An der Uni Würzburg sind dies die Fächer:

  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Ethik (nur als Erweiterungsfach)
  • Geographie
  • Geschichte
  • Mathematik
  • Musik
  • Physik
  • Evangelische Religionslehre / Katholische Religionslehre
  • Politik und Gesellschaft (vormals "Sozialkunde")
  • Sport

Im Rahmen einer Erweiterung ("Drittfach", siehe unten unter "Erweiterung/Zusatzqualifikation") können alle Unterrichtsfächer außer Biologie, Musik und Sport auch zu einem Sommersemester aufgenommen werden.

Eignungstests

Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Anmeldeschluss ist der 1. Juni. Der Eignungstest wird zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich auf dem Portal der Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten.

Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung ist der 31. März. Weitere Informationen auf der Webseite der Hochschule für Musik.

Bitte beachten Sie, dass Eignungsprüfungen nur erforderlich sind, wenn Sie eines dieser Fächer als Unterrichtsfach wählen wollen; für Sport, Musik oder Kunst als Didaktikfach (siehe "Didaktik der Grundschule") müssen Sie keine Eignungsprüfung ablegen!

Sprachvoraussetzungen

Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es handelt sich um folgende Sprachkenntnisse:

  • Deutsch: Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
  • Englisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen".
  • Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in zwei Fremdsprachen oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen".

Zusätzlich wird eine Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch gefordert (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“). Dieser Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wurde.

Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser Bekanntmachung des Kultusministeriums. Der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse muss nicht bei Aufnahme des Studiums vorliegen, sondern erst bei der Anmeldung zum Staatsexamen. Fehlende Kenntnisse können also studienbegleitend erworben werden.
Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Lehramt an Grundschulen Lehramt an Grundschulen
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Allgemeine Hochschulreife
    fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule
  • Studienbeginn:
    Wintersemester
  • Regelstudienzeit:
    7 Semester
  • Studienabschluss:
    Staatsexamen
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-5683
Bewerbungsunterlagen:
  • siehe Website
Zentrale Studienberatung
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