Glossar zur Uni-Sprache

Wenn du dich für ein Studium interessierst oder bereits studierst, stolperst du mitunter über Worte und Ausdrücke, die dich eventuell stutzen lassen. Damit du dich in der “Hochschulsprache“ gut zurechtfindest, haben wir ein Glossar angelegt, in dem wir dir Abkürzungen, Begriffe und Formulierungen kurz und knapp erläutern.

Glossar zu Begriffen und Floskeln im Studium

PBS - Psychologische Beratungsstelle oder auch Psychologischer Beratungsdienst

Psychologische Beratungsstellen an Hochschulen helfen Studenten bei der Bewältigung von Problemen auf psychologischer Basis. Hierbei kann es sich um Prüfungsangst, aber auch um private Probleme handeln. Ziel ist es, den Studenten so viel Rückhalt zu geben, dass sie ihr Studium erfolgreich abschließen können und nicht durch Probleme davon abgehalten werden.

Pflichtversicherung

Um sich einzuschreiben müssen Studenten vorweisen, dass sie entweder eigenständig oder über die Eltern kranken- und pflegeversichert sind. Die Versicherungs-Bescheinigung wird bei dem Versicherer angefordert werden. Die Versicherung über die Familienversicherung kann bis zum 25. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Danach müssen sich Studenten über die studentische Pflichtversicherung absichern. Diese hat günstigere Konditionen als eine reguläre Versicherung.

PH - Pädagogische Hochschule

Pädagogische Hochschulen gibt es nur in Baden-Württemberg. Hier erfahren angehende Lehrer eine sehr praxisorientierte Ausbildung, in der sie schon früh mit Schülern in Kontakt kommen. Hier findest du weitere Infos zu den verschiedenen Hochschultypen.

PO - Prüfungsordnung

In der Prüfungsordnung sind Art und Ablauf der Prüfungen festgehalten. Dort findet man alle nötigen Informationen zu Voraussetzungen, Prüfungsfächern, Prüfungsabschnitten und zu erbringenden Leistungsnachweisen. Die zuständige Fakultät verfasst die Prüfungsordnung, die von der Hochschule erlassen wird. Bevor sie jedoch endgültig in Kraft tritt, muss die PO vom Wirtschaftsministerium des Bundeslandes genehmigt werden.

Postgraduales Studium

Ein postgraduales Studium setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Bei einigen postgradualen Studiengängen ist zusätzlich Berufserfahrung eine Voraussetzung. Masterstudiengänge und Promotionsstudiengänge sind die häufigsten Formen von postgradualen Studiengängen.

Praktikum/Praktika

Es gibt im Bereich der Hochschule zwei Arten von Praktika:

1. Praktika werden in Unternehmen oder anderen Institutionen abgeleistet, die im Bereich des Studienfaches tätig sind. Über diese Praktika können Studenten erste Erfahrungen im Beruf sammeln und ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis vertiefen. Außerdem können wichtige Kontakte für den Berufseinstieg geknüpft werden. In vielen Studiengängen gibt es Pflicht-Praktika, die entweder in einem Praxissemester oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden müssen.

2. Es gibt auch Praktika, die innerhalb der Hochschule stattfinden. Dazu gehören z. B. Laborpraktika. Diese Art der Praktika dienen dem experimentellen Arbeiten der Studenten, die dabei auf die Hilfe von Lehrenden zurückgreifen können.

Präsident

Leiter einer Hochschule mit Präsidialverfassung. Der Präsident einer Hochschule wird alle vier oder sechs Jahre gewählt.

Praxissemester

Praxissemester sind häufig Bestandteil von Studiengängen an Fachhochschulen, aber auch an anderen Hochschulen können sie im Lehrplan enthalten sein. Im Praxissemester führen die Studenten fachbezogene Tätigkeiten aus und müssen an keiner Lehrveranstaltung teilnehmen. Meistens werden Praxissemester in Form von Praktika in Unternehmen oder Institutionen, die eine Verbindung zum Fachbereich haben, absolviert.

Privathochschule/Private Hochschulen

Private Hochschulen werden von privaten Trägern, z. B. Verbänden oder Stiftungen, finanziert. Die meisten privaten Hochschulen sind staatlich anerkannt, wodurch dort auch staatlich anerkannte Abschlüsse erreicht werden können. Private Hochschulen erheben Studiengebühren, die in der Regel höher sind als an staatlichen Hochschulen. Sind dafür aber zumeist besser ausgestattet und bieten individuellere Betreuung als es öffentliche Hochschulen könnten.

Prodekan

Der Prodekan bezeichnet die Vertretung des Dekans, der Leiter eines Fachbereichs/einer Fakultät an einer Hochschule ist.

Prof - Professor

Lehrende an einer Hochschule. Professoren, die einen Lehrstuhl innehaben, verpflichten sich zum Abhalten einer bestimmten Anzahl von Lehrveranstaltungen. In der Regel ist die Habilitation eine Voraussetzung, um Professor an einer Hochschule zu werden, jedoch gibt es auch Ausnahmen.

Promotion

Zur Erlangung des Doktorgrades bedarf es einer Promotion. Um zu promovieren, muss man beweisen, dass man vertiefte wissenschaftliche Arbeiten vollbringen kann. Die Promotion umfasst eine schriftlich angefertigte wissenschaftliche Arbeit - die Dissertation - und eine mündliche Prüfung. Um zu promovieren, braucht man in der Regel einen guten Hochschulabschluss.

Propädeutikum /PÜ -Propädeutische Übung

Das Propädeutikum bezeichnet einführende Lehrveranstaltungen. Sie dienen der Einführung in bestimmte Themengebiete und vermitteln grundlegende Inhalte oder Methoden zum Fach.

Proseminar

An vielen Hochschulen gibt es zu Beginn des Studiums das Proseminar. Im Proseminar wird den Studenten das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten nahegebracht.

Prüfungsamt, P-Amt

Das Prüfungsamt (auch P-Amt oder akademisches Prüfungsamt) kümmert sich um die Organisation der Prüfungen. Darunter fallen z. B. die Anmeldung, der Aufbau der Prüfung, das Festlegen von Fristen und die Ausgabe der Noten.

Prüfungsanmeldung

Um eine Prüfung ablegen zu können, muss sich der Studierende im Vorfeld verbindlich anmelden. Die Anmeldung kann in der Regel innerhalb eines vom Prüfungsamt gegebenen Zeitraums erfolgen.

Prüfungsausschuss

In den Fachbereichen einer Hochschule gibt es ein Gremium, welches sich um Fragen rund um Prüfungen und Studienleistungen kümmert. Dies ist der Prüfungsausschuss. Im Prüfungsausschuss sitzen meistens Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und auch Studenten.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über Zulassungen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, über die Anerkennung von Leistungsnachweisen und ist für die Prüfungsordnungen verantwortlich. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist das Prüfungsamt zuständig.

Prüfungsberatung

An manchen Hochschulen gibt es eine verpflichtende Prüfungsberatung. Wird man zu dieser eingeladen, muss man sich der Beratung unterziehen um - im Extremfall - eine Zwangsexmatrikulation zu vermeiden. Meistens werden Langzeitstudenten zu diesen Beratungen eingeladen, manchmal aber auch Studenten, die sich nur zu wenigen oder gar keinen Prüfungen anmelden. Die Prüfungsberatung soll den Studenten helfen, ihr Studium erfolgreich abzuschließen oder Studenten, die die sich gar nicht bemühen, auszusortieren.

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