Glossar zur Uni-Sprache

Wenn du dich für ein Studium interessierst oder bereits studierst, stolperst du mitunter über Worte und Ausdrücke, die dich eventuell stutzen lassen. Damit du dich in der “Hochschulsprache“ gut zurechtfindest, haben wir ein Glossar angelegt, in dem wir dir Abkürzungen, Begriffe und Formulierungen kurz und knapp erläutern.

Glossar zu Begriffen und Floskeln im Studium

N.N. - nomen nominandum

Im Vorlesungsverzeichnis bedeutet der Hinweis "N.N." hinter einer Veranstaltung, dass noch nicht sicher ist, welche/-r Dozent/-in die Veranstaltung führt.

Nachrückverfahren

Nicht alle Bewerber nehmen den ihnen zugesprochenen Studienplatz in Anspruch. Da diese Plätze unbesetzt sind, beginnt das Nachrückverfahren. Studieninteressierte, die keinen Studienplatz bekommen haben und auf der Warteliste standen, haben nun die Chance, zum Studium zugelassen zu werden.

Nachteilsausgleich

Studierende, die durch eine Behinderung einen Nachteil bei einer Prüfung haben, können einen Antrag zum Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsamt stellen. Bei Bewilligung kann z. B. eine Schreibzeitverlängerung bei Klausuren und Hausarbeiten erwirkt werden. Der Ausgleich wird auf die Behinderung angepasst. Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nähere Informationen gibt es dazu im Hochschulrahmengesetz.

NC - Numerus Clausus

Der Numerus Clausus, kurz NC, stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "geschlossene Anzahl" bzw. "beschränkte Zahl". Der NC ergibt sich aus den Voraussetzungen der einzelnen Bewerber und kommt zum Einsatz, wenn die Bewerbernachfrage die Kapazität der vorhandenen Studienplätze übersteigt. Hiermit wird ausgedrückt, welche Durchschnittsnote oder wie viele Wartesemester der letzte Bewerber aufweist, der zugelassen wurde. Der NC verändert sich jedes Semester und ist daher schwer vorhersehbar.

Nebenhörer

Als Nebenhörer werden Studenten bezeichnet, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, aber eine Lehrveranstaltung an einer anderen Hochschule besuchen. Unter gegebenen Umständen können sie sogar Prüfungsleistungen in der Veranstaltung ablegen. Um den Status des Nebenhörers zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, diese können direkt bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Notenskala

Die Notenskala ist eine Bewertungsskala für Leistungen. Die Bewertungsskala kann z. B. in Schulnoten von "sehr gut" bis "ungenügend", Punkten oder Prozentzahlen dargestellt werden.

Oft sieht ein Benotungssystem wie folgt aus (Abweichungen je nach Hochschule möglich):

Sehr gut | 1,0 und 1,3
Gut | 1,7 und 2,0 und 2,3
Befriedigend | 2,7 und 3,0 und 3,3 (und 3,7)
Ausreichend | (3,7 und) 4,0
Nicht ausreichend/nicht bestanden |5,0

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