Glossar zur Uni-Sprache

Wenn du dich für ein Studium interessierst oder bereits studierst, stolperst du mitunter über Worte und Ausdrücke, die dich eventuell stutzen lassen. Damit du dich in der “Hochschulsprache“ gut zurechtfindest, haben wir ein Glossar angelegt, in dem wir dir Abkürzungen, Begriffe und Formulierungen kurz und knapp erläutern.

Glossar zu Begriffen und Floskeln im Studium

s.t. - sine tempore

Gegenteil von c.t. – cum tempore, die Veranstaltung beginnt exakt zum angegebenen Zeitpunkt, ohne Beachtung des akademischen Viertels.

satis bene

Bewertung einer Dissertation. „genügend“ bzw. „befriedigend“

sbb - Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH verwaltet Stipendienprogramme im Auftrag des Bundes. Dabei liegt das Augenmerk auf Personen, die sich im Beruf befinden und sich weiterbilden möchten.

Schein

Als Schein wird umgangssprachlich ein Leistungsnachweis oder eine Teilnahmebestätigung bezeichnet.

Selbststudium

Als Selbststudium bezeichnet man die selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten.

Semester

Ein Studienjahr von sechs Monaten ist ein Semester. Das Jahr ist in ein Winter- und ein Sommersemester unterteilt. Das Semester umfasst sowohl die Vorlesungszeit wie auch die vorlesungsfreie Zeit.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag muss zu jedem Semester von jedem Studenten bezahlt werden. Sollte ein Student den Semesterbeitrag nicht bezahlen, wird er ermahnt und dann ggf. exmatrikuliert. Mit dem Semesterbeitrag werden Verwaltungskosten, Kosten für den allgemeinen Studierendenausschuss und das Studentenwerk/Studierendenwerk abgedeckt. Zusätzlich kann der Beitrag ein Semesterticket oder andere Zusatzleistungen beinhalten.

Semesterferien

Semesterferien gibt es nicht! Es wird umgangssprachlich für die vorlesungsfreie Zeit verwendet, also die Zeit, in der keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Dennoch gibt es viel zu tun: Lernen, Arbeiten gehen, Hausarbeiten schreiben oder Praktika absolvieren sind nur einige Beispiele.

Semesterticket /Studenten-Ticket/StudiTicket

Bei vielen Hochschulen ist ein Teil des Semesterbeitrags dafür vorgesehen, den Studenten die Nutzung der umliegenden öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Dafür können sie z. B. ein Semesterticket erhalten. Welche Strecken und Verkehrsmittel mit dem Ticket gefahren werden dürfen, können sich Interessierte beim Studentenwerk/Studierendenwerk erfragen.

Senat

Der Senat einer Hochschule ist das zentrale und exekutive Gremium. Hier wird über alle Angelegenheiten der Hochschule, also Forschung, Lehre und Studium, entschieden.

SfH - Stiftung für Hochschulzulassung

Die SfH ist dafür zuständig, Studienplätze in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) an Studienbewerber zu vergeben. Darüber hinaus koordiniert die Stiftung auch die Vergabe örtlich beschränkter Studiengänge wie bspw. Jura oder Psychologie.

Weitere Informationen gibt es hier: hochschulstart.de

Sitzschein

Als Sitzschein bezeichnet man einen Leistungsnachweis, den man für die reine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erhält.

Sokrates

"Sokrates" war bis 2006 ein Bildungsprogramm der EU, welches anschließend durch das EU-Programm "lebenslanges Lernen(LLP)" abgelöst wurde. Heute werden unter "lebenslanges Lernen(LLP)" verschiedene Bildungsprogramme der EU zusammengefasst. Für Hochschulen ist "ERASMUS" das bekannteste Programm, das unter anderem Auslandsaufenthalte ermöglicht.

Sozialbeitrag

Den Sozialbeitrag muss jeder Student jedes Semester bezahlen. Mit dem daraus eingenommenen Geld werden die Einrichtungen des Studentenwerks/Studierendenwerks wie die Mensa, das Wohnheim oder Beratungsstellen finanziert. Der Sozialbeitrag ist ein Teil des Semesterbeitrags.

Sozialberatung

Die Sozialberatung hilft Studenten bei Problemen, z. B. der Studienfinanzierung. Die Einrichtungen werden von den Studentenwerken/Studierendenwerken oder dem allgemeinen Studierendenausschuss betrieben.

SP/StuPa - StudentInnenparlament

Das Studentenparlament wird an einer Hochschule durch die Studenten gewählt. Es vertritt die Belange der Studenten einer Hochschule und bestimmt auch den AStA. In der Regel finden die Wahlen zum Studentenparlament einmal im Jahr statt.

SS/SoSe - Sommersemester

Sommersemester. In der Regel startet das Sommersemester im Frühjahr des Jahres.

Staatsexamen

Manche Studiengänge, wie Jura, Medizin und Lehramt, schließen mit dem Staatsexamen ab. Das bedeutet, dass der Staat die Studiengänge überprüft und die Abschlussprüfungen abnimmt. Zwar ist das Staatsexamen kein akademischer Grad, trotzdem können Absolventen in der Regel promovieren.

Staatsprüfung/Staatsexamen

Abschlussprüfung, deren Abnahme durch eine staatliche Behörde erfolgt. In den Fächern Medizin, Pharmazie und teilweise Lehramt z. B. kommt diese Form der Abschlussprüfung vor.

Stiftung

Stiftungen sind Einrichtungen, die Geld oder anderes Vermögen verwaltet. Eine Stiftung hat vom Vermögensgeber immer eine Aufgabe, für die es Geld ausgibt. So gibt es einige Stiftungen, die Stipendien an begabte Studenten vergeben, um ihnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen.

Stipendiat

Eine Person, die ein Stipendium erhält, wird als "Stipendiat" bezeichnet.

Stipendium

Als Stipendium bezeichnet man es, wenn ein Student finanzielle Unterstützung für sein Studium erhält. Allerdings - anders als beim BAföG oder einem Darlehen - muss nichts davon zurückgezahlt werden. Es gibt verschiedene Stiftungen und Vereine, die Stipendien vergeben. Jede bzw. jeder davon hat verschiedene Kriterien bei der Auswahl. In der Regel spielen aber die Leistungen und soziales Engagement eine übergeordnete Rolle.

Studentenausweis

Eingeschriebene Studenten erhalten jedes Semester einen Studentenausweis. Auf ihm sind neben den persönlichen Daten auch die Hochschule, das Semester und die Matrikelnummer angegeben. Mit dem Ausweis können die Studierenden Vergünstigungen erhalten, z. B. im Zoo, Museum, Kino, bei Bahnfahrten oder für Zeitschriftenabos. Für den Studentenausweis im Ausland muss der internationale Studentenausweis beantragt werden.

Studentensekretariat

Als Studentensekretariat bezeichnet man eine Abteilung der zentralen Studierendenverwaltung an Hochschulen. Das Studentensekretariat hat verschiedene Aufgaben, wie beispielsweise die Abwicklung der Einschreibung, Exmatrikulation von Studenten oder Adress- und Namensänderungen.

Studentenwerk/Studierendenwerk/ StuWe

Aufgrund der Genderdebatte wird in vielen Hochschulen nicht mehr der Begriff Studentenwerk, sondern Studierendenwerk benutzt. Dieses kümmert sich um die Einrichtungen, die für die soziale Betreuung und die Förderung der Studenten zuständig sind. Darunter fallen die Mensa, Studentenwohnheime, das BAföG-Amt und Beratungsstellen. Finanziert wird das Studentenwerk/Studierendenwerk unter anderem durch den Sozialbeitrag der Studenten.

Studentenwerksbeitrag/ Studierendenwerksbeitrag

Der Studentenwerksbeitrag/Studierendenwerksbeitrag ist ein Teil des Sozialbeitrags, welcher wiederum ein Teil des Semesterbeitrags ist. Mit dem Beitrag werden die Einrichtungen des Werks, wie die Mensa oder Wohnheime, finanziert. An manchen Hochschulen wird der Begriff Studentenwerksbeitrag/Studierendenwerksbeitrag auch als Synonym zum Semesterbeitrag verwendet.

Studentenwohnheim

Studentenwohnheime sind günstige Unterkünfte für Studenten. Meist sind die Zimmer eher klein. Es gibt in manchen Wohnheimen aber auch größere Wohnungen für Paare (mit Kinder). In Wohnheimen lernt man häufig sehr schnell andere Studenten kennen, jedoch ist dies nicht für jeden die beste Möglichkeit zu wohnen.

Studentische Hilfskraft

Eine studentische Hilfskraft ist ein Student, der an der Hochschule angestellt ist. Meistens werden sie von einem Professor beschäftigt, der einen Lehrstuhl innehat. Ihnen helfen studentische Hilfskräfte, z. B. bei der Recherche oder Unterrichtsvorbereitung. Sie können aber auch in Bibliotheken, Computerpools oder bei Forschungsprojekten arbeiten.

Als studentische Hilfskraft hat man noch keinen akademischen Abschluss, ansonsten gilt man als wissenschaftliche Hilfskraft.

Studienabbrecher/-in

Als Studienabbrecher bezeichnet man einen ehemaligen Studenten der sich dazu entschlossen hat, sein Studium nicht abzuschließen. Er wurde exmatrikuliert und hat keinen Studienabschluss. Bevor man sich entscheidet ein Studium abzubrechen, sollte man sich beraten lassen und sich die Entscheidung gut überlegen.

Studienabschluss

Hiermit ist das erfolgreiche Abschließen des Studiums gemeint, der Absolvent hat somit einen akademischen Grad erlangt. Früher waren das in der Regel ein Diplom oder Magister, heute in der Regel der Bachelor oder Master. Es gibt aber immer noch das Staatsexamen als Abschluss.

Studienbeitragsdarlehen

Mit dem Studienbeitragsdarlehen kann der Student die Studiengebühren an einer staatlichen Hochschule finanzieren. Das Darlehen muss erst nach dem Studium, wenn man ein ausreichendes Einkommen erwirtschaftet, zurückgezahlt werden.

Studienberatung

Einerseits gibt es Studienberatungen, die vor dem Bewerben für Studiengänge aufgesucht werden können. Hier wird über mögliche Studiengänge informiert und dahingehend beraten, welcher Weg der richtige ist. Andererseits gibt es die Studienberatung während des Studiums, die meist vom Studentenwerk/Studierendenwerk betrieben werden. Hier finden Studenten Hilfe, die im Studium straucheln oder private Problemen haben, die den Abschluss des Studiums erschweren.

Studienbuch

Das Studienbuch, was allerdings meist eher ein Heft oder eine Zettelsammlung ist, dient zur Dokumentation des Studienverlaufs. Der Student trägt dort alle Lehrveranstaltungen, die er im Semester belegt, ein und lässt sie ggf. abstempeln. Man erhält das Studienbuch in der Regel mit den Unterlagen, die man bei der Einschreibung bzw. der Rückmeldung erhält. Nicht an allen Hochschulen gibt es noch ein Studienbuch, bei manchen muss es wiederum bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorgelegt werden. Ob ein Studienbuch (und in welcher Form) nötig ist, kann man sich bei der eigenen Fakultät erfragen.

Studiendekan/-in

Der Studiendekan ist für die Lehre in einer Fakultät einem Fachbereich zuständig. Der Studiendekan übt außerdem oftmals das Amt des Prodekans aus und unterstützt und entlastet diesen bei seinen Aufgaben.

Studienfächer

Als Studienfach bezeichnet man das Fach, in dem man studiert. Man könnte es als Synonym für den Studiengang verstehen.

Studienfinanzierung

Wer studieren will, muss das Studium auch finanzieren können. Nicht nur die Studiengebühren bzw. Semesterbeiträge, sondern auch Wohnung, Lebensunterhalt und Lehrmaterialien müssen bezahlt werden. Neben der Unterstützung der Familie gibt es noch folgende Möglichkeiten zur Finanzierung: BAföG, Stipendium, Bildungskredit, Jobben – Hier findest du weitere Informationen zur Studienfinanzierung.

Studienförderung/Stiftungen

Studienförderungen, Stiftungen, Kirchen, Parteien, Gewerkschaften aber auch viele Firmen vergeben Stipendien, um jungen Menschen ein Studium zu finanzieren. Dabei werden nicht nur Stipendien an sehr leistungsstarke Studenten vergeben, sondern auch an Studenten, die durch gesellschaftliches Engagement hervorstechen. Um ein Stipendium zu erhalten, sollte man sich frühzeitig erkundigen und bewerben.

Studiengang

Als Studiengang bezeichnet man ein Studium, welches durch die Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist. Es gibt grundständige Studiengänge (bspw. Bachelorstudiengänge) und Aufbaustudiengänge (wie Masterstudiengänge). Wer einen Studiengang erfolgreich abschließt, qualifiziert sich damit für einen beruflichen Werdegang.

Studiengangwechsel

Ein Wechsel während des Studiums ist prinzipiell möglich. Dabei besteht die Möglichkeit, in einen völlig anderen Studiengang zu wechseln, aber auch die Studienfachkombination zu verändern und weiter auf den ursprünglich angestrebten Abschluss hinzuarbeiten. Wenn man in einen anderen Studiengang wechseln will, kann man sich entweder für ein höheres Semester (wenn man sich dafür Leistungen anrechnen lassen kann) oder für ein neues Studium ab dem ersten Semester bewerben. In jedem Fall müssen die geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Studiengebühren

In 2005 wurde eine Regelung im Hochschulrahmengesetz aufgehoben, die eine Studiengebührenfreiheit (zumindest fürs Erststudium in "normalen" Studiengängen an staatlichen Hochschulen) garantierte. Daraufhin haben viele Bundesländer Studiengebühren eingeführt. Mittlerweile haben viele Bundesländer die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen allerdings wieder abgeschafft. An Privathochschulen und für weiterbildende Studiengänge werden allerdings nach wie vor in der Regel Studiengebühren erhoben.

Studienkredit

Studienkredite dienen zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums und ggf. zum Bezahlen von Studiengebühren. Im Gegensatz zum BAföG spielt das eigene Einkommen und das der Eltern keine Rolle. Einer der bekanntesten Anbieter ist die KFW-Bank.

Studienordnung

In der Studienordnung werden die Inhalte und der Aufbau eines Studienganges genau geregelt. So sind die genaue Fächer- und die Stundenaufteilung eines Studienganges festgehalten. Bevor eine Studienordnung in Kraft tritt, muss sie von dem Wirtschaftsministerium des Bundeslandes genehmigt werden.

Studienplatzklage/Kapazitätsklage

Wenn ein Student an einer Hochschule bzw. bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang abgelehnt wurde kann er versuchen, sich den Wunschstudienplatz einzuklagen. Dabei behauptet er, dass die Hochschule ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpft und eigentlich mehr Studienplätze anbieten könnte. Es gibt dabei keine Garantie auf Erfolg, außerdem kann es lange dauern und viel Geld in Anspruch nehmen, bis ein Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Studienplatztausch

Es besteht die Möglichkeit, dass ein Student einen Studienplatz an einer Hochschule bekommt, obwohl er eigentlich an einer anderen Hochschule studieren möchte. Wem es so ergangen ist, kann den Studienplatz unter Umständen tauschen. Man muss dafür allerdings einen Antrag stellen. Um Erfolg zu haben, braucht man auf jeden Fall einen Studienbescheid, einen Tauschpartner und das Einverständnis der beiden Hochschulen. Der Tauschpartner muss im gleichen Fach und in einem passenden Semester studieren und ähnliche Bescheinigungen vorweisen können. Um einen Tauschpartner zu finden, ist heute das Internet der vielversprechendste Weg.

Studienrichtung/-schwerpunkt

In den meisten Studiengängen können die Studenten im Laufe des Studiums eine Spezialisierung wählen und so im Studiengang einen Schwerpunkt setzen. Im Zeugnis erfolgt eine Angabe der Studienrichtung. Oft wird auch die Vertiefungsrichtung als Synonym für die Studienrichtung genutzt.

Studienverlaufsplan

Ein Studienverlaufsplan erklärt Studenten, wie sie ihr Studium am besten planen. Genauer gesagt, wann welche Veranstaltungen belegt und welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt absolviert werden sollten. Der Studienverlaufsplan ist im Prinzip ein Leitfaden zur Gestaltung des Stundenplans. Meistens ist er in der Prüfungsordnung eingefügt.

Studium Generale

Als Studium Generale werden in der Regel alle öffentlichen Lehrveranstaltungen an Hochschulen bezeichnet, die freiwillig von Studierenden aller Fachbereiche besucht werden können. Hier wird das Ziel verfolgt, die Allgemeinbildung zu fördern.

Studium ohne "Abitur"

Es ist möglich, auch ohne normale Hochschulzugangsberechtigung in Form eines (Fach-) Abiturs zu studieren. Dafür muss man allerdings bestimmte berufliche Qualifikationen, wie z. B. einen Meister, vorweisen. Genaue Angaben zu den Voraussetzungen können bei den jeweiligen Hochschulen erfragt werden.

summa cum laude

Summa cum laude ist eine Bewertung, beispielsweise für eine Doktorarbeit und bedeutet "mit höchstem Lob" bzw. "mit Auszeichnung". Es ist die höchste Wertung und steht für eine ausgezeichnete Leistung.

SWS - Semesterwochenstunde

Semesterwochenstunden geben an, wie viele Stunden eine Lehrveranstaltung im Semester pro Woche in Anspruch nimmt.

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