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Die Berliner Justiz: Das sind 11 Amtsgerichte, das Landgericht Berlin, das Kammergericht, 4 Fachgerichte, 3 Strafverfolgungsbehörden, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und viele tausende Beschäftigte, die sich täglich um die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in der Hauptstadt Berlin kümmern.
… sorgst du für Gerechtigkeit, triffst in Eigenverantwortung gerichtliche Entscheidungen, zum Beispiel bei Erbsachen oder Vormundschaften, oder überwachst die Arbeit von Betreuer:innen.
Als Rechtspfleger:in bist du in ganz unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig. Dein vielfältiger Aufgabenbereich umfasst dabei Gebiete, für die früher nahezu ausschließlich Richter:innen zuständig waren. In deinen Entscheidungen bist du unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Arbeit ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und weisungsfrei.
Rechtspfleger:innen führen zum Beispiel Zwangsversteigerungen durch oder klären, ob es Erben für einen Nachlass gibt. Sie entscheiden über Räumungsschutzanträge von Mieter:innen, die ihre Wohnung räumen müssen, aber wegen unzumutbarer Härte einen Aufschub erbeten haben. In der Strafvollstreckung setzen die die Strafurteile um, erlassen sie Haftbefehle oder berechnen Geldstrafen. Sie überwachen Insolvenzverfahren, werten Gutachten aus, setzen Termine an, berechnen Kosten, laden Beteiligte, betreuen Nachlassverfahren, überwachen Vormundschaften und Betreuungen.
Modell: Duales Studium → Theorieunterricht (in der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Lichtenberg) & Praxisphasen (in den verschiedenen Gerichten Berlins)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vergütung während der Ausbildung: 1.377,45 € brutto (AW A9) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)
Vergütung nach der Ausbildung: 2.864,16 € brutto (A9) zzgl. Sonderzahlung, Hauptstadtzulage, ggf. Stellen- und Familienzuschläge (z.B. Kinderzuschlag)
➔ Die Besoldung erhöht sich regelmäßig nach der Ableistung bestimmter Dienstzeiten (sog. Erfahrungsstufen)
• Sicherer Job → Nach der 3 jährigen Probezeit wirst du in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen und bist i.d.R. unkündbar
• Gerechtes Gehalt → Zahlungen immer im Vorhinein und gemäß Besoldungstabelle (AW9)
• Familienfreundlichkeit → Familienzuschläge (für Verheiratete und für Kinder) + Flexible Arbeitszeiten
• Flexible Arbeitszeiten → Verschiedene Arbeitszeitmodelle sind möglich z.B. Teilzeit, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit
• Fort- und Weiterbildungsangebote → Bilde dich während der Arbeitszeit weiter in Fachbereichen oder in alltäglichen Themen (z.B. Zeitmanagement, Selbstverteidigung)
• Sinnstiftende Tätigkeit → Du verhilfst Menschen dazu, ihre Rechte durchsetzen zu können und bringst die Justiz und die Gesellschaft dadurch weiter!
• Karrierechancen → Du kannst in die Ämter befördert werden:
• Justizoberinspektor:in (A10)
• Justizamtfrau bzw. Justizamtmann (A11)
• Justizamtsrätin bzw. Justizamtsrat (A12)
• Justizoberamtsrätin bzw. Justizoberamtsrat (A13)
Außerdem kannst du mit einer zusätzlichen Ausbildung (15 Monate) Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt werden (A12-A14).
Du benötigst eine der geforderten Staatsangehörigkeiten:
Du brauchst mindestens einen der folgenden Schulabschlüsse:
Wenn du den Abschluss erst im Jahr des Ausbildungsbeginns erreichst, nimmst du unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Schulabschlusses am Auswahlverfahren teil.
Du musst für die Berufung in das Beamtenverhältnis körperlich und gesundheitlich geeignet sein.
Du musst die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (z.B. Verfassungstreue, keine Vorstrafen) erfüllen und nach deiner Persönlichkeit geeignet erscheinen.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Ernennung bzw. zum gesetzten Stichtag dann geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Kopie des Personalausweises (beidseitig)
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