Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst Gehalt

Polizeivollzugsbeamter im mittleren Dienst bei der Arbeit
© Kzenon | Canva

Bildungsweg: Duale Ausbildung

Empfohlener Schulabschluss: Realschulabschluss / Mittlere Reife

Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre

Azubi-Gehalt: Ø 1300 EUR

Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst Gehalt

Polizist im mittleren Dienst Gehalt

1. Ausbildungsjahr

1.300 €

2. Ausbildungsjahr

1.300 €

3. Ausbildungsjahr

1.300 €

Einstiegsgehalt

2.490 €

Die Gehälter werden in Relation zum Einstiegsgehalt dargestellt.

Bei der Polizei gibt es verschiedene Laufbahnen, aber alle haben gemeinsam, dass du verbeamtet wirst. Dein Gehalt richtet sich demnach nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen. Je nach Gruppe und Stufe, in der du dich befindest, bekommst du also ein bestimmtes Gehalt. Dieses ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die genauen Angaben findest du in deinem Ausbildungsvertrag.

Gehalt während der Ausbildung

Bei der Polizei im mittleren Dienst liegt dein Gehalt während der Ausbildung bei ungefähr 1.300 Euro. Anders als bei anderen Berufen, steigt das Anwärtergehalt (so nennt sich die Ausbildungsvergütung von Polizisten) nicht von Lehrjahr zu Lehrjahr, sondern bleibt über den gesamten Ausbildungszeitraum gleich. Dies ist jedoch ebenfalls von Region zu Region unterschiedlich.

Gehalt nach der Ausbildung

Nachdem du deine Ausbildung bei der Polizei im mittleren Dienst abgeschlossen hast, liegt dein Einstiegsgehalt bei ungefähr 2.490 Euro und kann bis auf 4.500 Euro brutto steigen. Auch nach der Ausbildung wird dein Gehalt weiterhin in Besoldungsgruppen eingeteilt. Je mehr Dienstjahre du jedoch dazu gewinnst, kannst du innerhalb deiner Gruppe eine Gehaltserhöhung bekommen und auf eine andere Erfahrungsstufe aufsteigen. Deine Vergütung ist ebenfalls von deinem Alter, deinem Wohnort und deinem Familienstand abhängig. Du kannst außerdem mit einigen zusätzlichen Leistungen und Zuschlägen rechnen, denn Nachtschichten, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden noch einmal gesondert vergütet.

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