Beamter / Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Ausbildung & Beruf

Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst haben ein breites Aufgabenfeld
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Bildungsweg: Duale Ausbildung

Empfohlener Schulabschluss: Fachhochschulreife

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Azubi-Gehalt: Ø 1000 EUR

Beamter / Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Ausbildung & Beruf

Im Organisations-, Personal- und Haushaltswesen selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungsgrundlagen vorbereiten und Rechtsvorschriften anwenden.

Wie werde ich Beamter / Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes?

Für die Ausbildung wird die Fachhochschulreife oder das Abitur vorrausgesetzt. Bewerber/-innen benötigen gute Kenntnisse in der Datenverarbeitung. Eine gute Merkfähigkeit und Interesse an Bürotätigkeit sollten ebenfalls vorhanden sein.

Was macht ein Beamter / Beamtin des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Beamt(e)/-innen im gehobenen nichttechnischen Dienst sind in Gemeinden, Gemeindeverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden tätig. Sie arbeiten dort vorwiegend als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen. Im mittleren und gehobenen Management der Gemeindeverwaltungen bereiten sie Entscheidungsgrundlagen vor und wenden Rechtsvorschriften an.

Typisch ist das sehr breit gefächerte Aufgabengebiet, das sich auf fast alle Lebensbereiche der Bürger erstreckt. Es umfasst Pflichtaufgaben und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben, beispielsweise den Bau und Unterhalt von Schulen, Krankenhäusern und Straßen oder die Erschließung von Wohngebieten. Kommunalbeamte und -beamtinnen arbeiten an Entscheidungen mit, die z. B. das Planen von U-Bahn-Anschlüssen, neuen Brücken, den Bau von Umgehungsstraßen, die Errichtung von Schulen und Krankenhäusern oder Museen betreffen. Die Beamten und Beamtinnen erteilen auch Geschäftsleuten Einzelhandelserlaubnisse, entscheiden über die Gewährung laufender oder einmaliger Hilfe zum Lebensunterhalt für bedürftige Bürger oder führen Buch- und Betriebsprüfungen in Betrieben durch - um nur einige Beispiele zu nennen.

Sie stehen aber nicht nur im Dienst der Bürger, sondern kümmern sich auch um Einstellungs-, Beförderungs-, Entlassungs- und Versorgungsangelegenheiten der Bediensteten der Kommunalverwaltung: Sie berechnen die Löhne mit Hilfe computerunterstützter Personalabrechnungssysteme, wickeln die Lohnsteuerabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge ab, überwachen die ordnungsgemäße Führung von Personalakten und -karteien oder die Erfassung der erforderlichen Personaldaten. Außerdem sind die Beamten und Beamtinnen in der behördlichen Aus- und Weiterbildung oder in der Statistik beschäftigt.

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Inhalte der Ausbildung

In der Studienzeit an der Fachhochschule erlernen die Beamtenanwärter/innen im gehobenen nichttechnischen Dienst:

- wie die öffentliche Finanzwirtschaft aufgebaut ist und welche Planungsgrundlagen und Kontrollverfahren zur Verfügung stehen
- wie die Verwaltung aufgebaut ist, die innerbehördliche und die fachübergreifende Zusammenarbeit funktioniert
- welche Aufgaben und Funktionen die öffentliche Verwaltung innehat und wie die Aufgaben bürgergerecht erfüllt werden
- welche Kenntnisse aus den Bereichen Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Sozialrecht, Baurecht, Europarecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Umweltrecht für den Dienst in der Kommunalverwaltung benötigt werden
- wie Systeme der Informationsverarbeitung und der Bürokommunikation zu handhaben
- wie das politische System beschaffen ist und welche historischen und rechtlichen Entwicklungen zu Grunde liegen
- welche Staatsformen existieren und die jeweiligen geschichtlichen Hintergründe
- wie wirtschaftliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist
- welche Arten der öffentlichen Verwaltung es gibt
- wie die Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Staatsgewalt einzuordnen ist und wie diese im Staatsgefüge kontrolliert wird
- welche rechtlichen Grundlagen die Basis der öffentlichen Verwaltungsarbeit bilden
- wie betriebswirtschaftliche Grundsätze das Verwaltungshandeln bestimmen und wie sich diese auf die Organisation der Verwaltung auswirken
- wie das Berufsbeamtentum durch das Recht des Öffentlichen Dienstes und speziell durch das Beamtenrecht geregelt wird

Dauer und Verlauf der Ausbildung:

3 Jahre.

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