Im Pflegeberufegesetz ist neu geregelt, dass die bisher eigenständigen Ausbildungsgänge in der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege sowie der Gesundheits- und Krankenpflege nunmehr zu einer generalistischen Pflegeausbildung mit dem EU-weit anerkannten Abschluss als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden.
Pflegefachkräfte sind häufig die wichtigsten Bezugspersonen für pflegebedürftige Menschen. Mit ihrem Engagement tragen sie entscheidend zu einer hohen Versorgungsqualität und zu Sicherheit und Schutz der zu Pflegenden bei. Für ausgebildete Pflegefachkräfte eröffnen sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten wie z.B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten u.a.m.
- Schulabschlusszeugnis (in beglaubigter Form)
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