Das Berufsbildungsgesetz
Ein einziges Gesetz, in dem alles rund um die Ausbildung geregelt ist, gibt es leider nicht. Vielmehr
sind es mehrere verschiedene Gesetze, die je nach Situation herangezogen werden. Im Berufsbildungsgesetz,
kurz BBiG, gibt es beispielsweise einen Unterabschnitt zu Pflichten der Auszubildenden (§13) und einen
Unterabschnitt zu Pflichten der Ausbildenden (§ 14, 15, 16); die wichtigsten Pflichten findest du weiter
unten auf dieser Seite. Dein Anspruch auf Vergütung ist ebenfalls im BBiG geregelt (§ 17). Dieser
besagt u. a., dass deine Ausbildungsvergütungen mindestens jährlich ansteigen muss.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz
Das du auch im Krankheitsfall Anspruch auf Vergütung bzw. auf Lohnfortzahlung hast, ist wiederum im
Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EntgFG, geregelt. Achtung: Gleichzeitig zu deinem Recht auf
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du auch eine Pflicht, nämlich die Anzeige- und Nachweispflicht:
Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, dem Berufsschulunterricht oder sonstigen
Ausbildungsveranstaltungen musst du deinen Ausbilder unter unverzüglich informieren. Wenn du länger
als drei Kalendertage arbeitsunfähig bist, musst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Achtung: Dein Arbeitgeber kann von dieser Regelung
abweichen und das Attest sofort am ersten Tag verlangen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Für jugendliche Auszubildende, die noch nicht volljährig sind, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz,
kurz JArbSchG, von Bedeutung. Darin sind z. B. die erlaubten Arbeitszeiten und freie Tage für
Minderjährige geregelt sowie die ärztliche Untersuchungspflicht: Junge Menschen, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, müssen sich vor Ausbildungsbeginn ärztlich untersuchen lassen und dem
Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber vorlegen. Keine Sorge: Die Untersuchung ist nicht schlimm!
Du musst auch nicht zu einem Spezialisten, sondern kannst sie bei deinem Hausarzt machen lassen. Bei
der Untersuchung geht es darum, festzustellen, dass du für die gewünschte Ausbildung bzw. für die
Ausübung deines Berufs gesundheitlich geeignet bist und über die nötigen körperlichen Kräfte verfügst.
Am Ende des ersten Ausbildungsjahres erfolgt dann eine Nachuntersuchung, um zu kontrollieren, ob deine
Ausbildung oder bestimmte Arbeiten deiner Gesundheit geschadet haben. Auch über diese Untersuchung
brauchst du eine ärztliche Bescheinigung.