Fortzahlung der Ausbildungsvergütung unter bestimmten Umständen

Urlaub während der Ausbildung

Beim Gespräch mit deinem Ausbilder vereinbarst du nicht nur deine festgelegte Ausbildungsvergütung, sondern auch noch weitere Kriterien. Dazu zählen auch deine Urlaubstage, die auch im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten werden. Die Urlaubstage während deiner Ausbildung richten sich vor allem nach deinem Alter. Folgende Urlaubsansprüche sind für Jugendliche geregelt (§19 JArbSchG):

  • falls du noch keine 16 Jahre alt bist, beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 30 Werktage
  • falls du noch keine 17 Jahre alt bist, beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 27 Werktage
  • falls du noch keine 18 Jahre alt bist, beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 25 Werktage
  • für alle, die das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 24 Werktage (§3 Bundesurlaubsgesetz – BUrlG)

Während deiner Ausbildung ist es sinnvoll, wenn du deinen Urlaub in deinen Ferien einplanst. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, wird für jeden Berufsschultag, an dem du die Berufsschule während deines Urlaubs besuchst, deinem Urlaubskonto gutgeschrieben. Natürlich darf dich dein Ausbildungsbetrieb während deines Urlaubs nicht mit Aufgaben beauftragen. Der Urlaub dient dazu, dass du dich erholst und entspannst.

In manchen Ausbildungsbetrieben ist auch eine Regelung festgelegt, falls man es nicht schafft, in einem Jahr seine Urlaubstage zu nehmen. Die restlichen Urlaubstage werden dann in das nächste Jahr übernommen und können bis zum 31. März von dir in Anspruch genommen werden. Während deines Urlaubs ist dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet dein Gehalt fortzuzahlen.

Krankheit in der Ausbildung

Klar kann es auch während der Ausbildung auch schon einmal vorkommen, dass man krank zu Hause bleiben muss. Wenn du dich körperlich oder physisch nicht in der Lage fühlst zu arbeiten, dann musst du dich noch am gleichen Tag bei deinem Ausbildungsbetrieb krank melden. Am besten ist es natürlich direkt nach dem Anruf deinen Hausarzt zu besuchen und dir eine Krankmeldung geben zu lassen. Dein Hausarzt schreibt dich dann je nach deiner Beschwerde für eine gewisse Zeit krank. Auch die Info über deine Fehlzeiten solltest du deinem Ausbilder sagen, damit er deine Aufgaben übernehmen bzw. ein anderer Mitarbeiter sich um deine Aufgaben kümmern kann.

Manche Ausbilder rufen gerne auch mal zwischendurch an und wollen sich über deinen Krankenstand informieren. In diesem Fall bist du nicht verpflichtet, ihm eine Auskunft zu geben oder dass du sogar vor Ablauf der Krankmeldung wieder an deinem Arbeitsplatz erscheinst. Des Weiteren geht es deinen Ausbildungsbetrieb auch nichts an, den Grund deiner Erkrankung zu erfahren oder die Diagnose des Arztes.

Falls deine Krankheit länger als drei Tage andauert, musst du am folgenden Tag deine ärztliche Bescheinigung bei deinem Ausbildungsbetrieb einreichen. Jedoch gibt es auch einige Arbeitgeber, die mit dir eine andere Vereinbarung treffen und diese mündlich oder schriftlich mit dir vereinbaren. So kann es zum Beispiel sein, dass du bereits am ersten Tag deiner Krankheit ein Attest vorlegen musst.

Es kann auch vorkommen, dass du während deiner Arbeitszeit krank wirst. Melde dich dazu bei deinem Ausbilder ab. In der Regel kannst du dann nach Hause gehen und dich den Rest des Tages erholen. Solltest du bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, musst du dich allerdings noch kurzfristig um einen Arzttermin kümmern.

Ein Betriebsunfall ist ein Grund, um dich krankschreiben zu lassen. Hierbei informierst du sofort deinen Ausbilder und gehst unverzüglich zu deinem Hausarzt, bei dem du auch erwähnst, dass es sich um einen Betriebsunfall während deiner Ausbildung handelt.

Arzttermine solltest du als Auszubildender vorwiegend außerhalb deiner Arbeitszeit vereinbaren. Bekommst du jedoch nur einen Termin während deiner Arbeitszeit, dann informier deinen Ausbilder darüber und lege ihm nach deinem Arztbesuch am besten eine Bestätigung hin. Zudem ist es in manchen Ausbildungsbetrieben geregelt, dass man die fehlende Arbeitszeit nachholen muss.

Bei einem längeren Krankheitsfall ist laut Arbeitsrecht der Arbeitgeber verpflichtet, dir sechs Wochen lang deine Ausbildungsvergütung fortzuzahlen, wenn du krank bist und dich korrekt krank gemeldet hast (§ 3 Entgeltfortzahlung). Für die Entgeltfortzahlung während deiner Ausbildung gelten einige Kriterien. Du bekommst deine Ausbildungsvergütung weiterhin gezahlt, wenn du an der Erkrankung kein Verschulden trägst und du nichts tust, was deinen Heilungsprozess verzögert. Bist du länger als sechs Wochen krank, bekommst du deine Ausbildungsvergütung nicht mehr von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt, sondern erhältst ein Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Dein Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nach §7 Entgeltfortzahlung verweigern, wenn du kein Attest von deinem Arzt vorgelegt hast. Was dein Ausbildungsbetrieb nicht darf, ist dir deinen Urlaub für die fehlenden Arbeitstage abzuziehen oder dass du die Fehlzeiten nacharbeitest. Jedoch besteht die Möglichkeit deines Ausbildungsbetriebs, dir eine Abmahnung auszusprechen und –falls du öfters krank bist und dich nicht korrekt abmeldest- eine fristlose Kündigung zu geben.

Berufsschule während der Ausbildung

Bei einer dualen Ausbildung lernst du den praktischen Teil in deinem Ausbildungsbetrieb und den theoretischen Teil in der Berufsschule. Je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb kann die Berufsschule entweder an zwei Wochentagen besucht werden oder findet als Blockunterricht statt. Als Auszubildender ist es deine Pflicht die Berufsschule zu besuchen. Falls du bei einer Krankheit dies nicht kannst, musst du sowohl deinen Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule darüber informieren.

Die Inhalte für deinen Ausbildungsberuf können auch außerhalb deines Ausbildungsbetriebs oder deiner Berufsschule stattfinden. Hierzu zählen vor allem Seminare, Ausflüge und Kurse. In beiden Fällen ist dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dir deine Ausbildungsvergütung während deiner Krankheit fortzuzahlen.

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