Krankheit in der Ausbildung
Klar kann es auch während der Ausbildung auch schon einmal vorkommen, dass man krank zu Hause bleiben
muss. Wenn du dich körperlich oder physisch nicht in der Lage fühlst zu arbeiten, dann musst du dich
noch am gleichen Tag bei deinem Ausbildungsbetrieb krank melden. Am besten ist es natürlich direkt
nach dem Anruf deinen Hausarzt zu besuchen und dir eine Krankmeldung geben zu lassen. Dein Hausarzt
schreibt dich dann je nach deiner Beschwerde für eine gewisse Zeit krank. Auch die Info über deine
Fehlzeiten solltest du deinem Ausbilder sagen, damit er deine Aufgaben übernehmen bzw. ein anderer
Mitarbeiter sich um deine Aufgaben kümmern kann.
Manche Ausbilder rufen gerne auch mal zwischendurch an und wollen sich über deinen Krankenstand
informieren. In diesem Fall bist du nicht verpflichtet, ihm eine Auskunft zu geben oder dass du
sogar vor Ablauf der Krankmeldung wieder an deinem Arbeitsplatz erscheinst. Des Weiteren geht es
deinen Ausbildungsbetrieb auch nichts an, den Grund deiner Erkrankung zu erfahren oder die Diagnose
des Arztes.
Falls deine Krankheit länger als drei Tage andauert, musst du am folgenden Tag deine ärztliche
Bescheinigung bei deinem Ausbildungsbetrieb einreichen. Jedoch gibt es auch einige Arbeitgeber, die
mit dir eine andere Vereinbarung treffen und diese mündlich oder schriftlich mit dir vereinbaren. So
kann es zum Beispiel sein, dass du bereits am ersten Tag deiner Krankheit ein Attest vorlegen musst.
Es kann auch vorkommen, dass du während deiner Arbeitszeit krank wirst. Melde dich dazu bei deinem
Ausbilder ab. In der Regel kannst du dann nach Hause gehen und dich den Rest des Tages erholen.
Solltest du bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen,
musst du dich allerdings noch kurzfristig um einen Arzttermin kümmern.
Ein Betriebsunfall ist ein Grund, um dich krankschreiben zu lassen. Hierbei informierst du sofort
deinen Ausbilder und gehst unverzüglich zu deinem Hausarzt, bei dem du auch erwähnst, dass es sich
um einen Betriebsunfall während deiner Ausbildung handelt.
Arzttermine solltest du als Auszubildender vorwiegend außerhalb deiner Arbeitszeit vereinbaren.
Bekommst du jedoch nur einen Termin während deiner Arbeitszeit, dann informier deinen Ausbilder darüber und lege ihm nach deinem Arztbesuch am besten eine Bestätigung hin. Zudem ist es in manchen
Ausbildungsbetrieben geregelt, dass man die fehlende Arbeitszeit nachholen muss.
Bei einem längeren Krankheitsfall ist laut Arbeitsrecht der Arbeitgeber verpflichtet, dir sechs
Wochen lang deine Ausbildungsvergütung fortzuzahlen, wenn du krank bist und dich korrekt krank
gemeldet hast (§ 3
Entgeltfortzahlung). Für die Entgeltfortzahlung während deiner Ausbildung gelten einige
Kriterien. Du bekommst deine Ausbildungsvergütung weiterhin gezahlt, wenn du an der Erkrankung kein
Verschulden trägst und du nichts tust, was deinen Heilungsprozess verzögert. Bist du länger als
sechs Wochen krank, bekommst du deine Ausbildungsvergütung nicht mehr von deinem Ausbildungsbetrieb ausgezahlt, sondern erhältst ein Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Dein Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nach §7
Entgeltfortzahlung verweigern, wenn du kein Attest von deinem Arzt vorgelegt hast. Was dein
Ausbildungsbetrieb nicht darf, ist dir deinen Urlaub für die fehlenden Arbeitstage abzuziehen oder
dass du die Fehlzeiten nacharbeitest. Jedoch besteht die Möglichkeit deines Ausbildungsbetriebs, dir
eine Abmahnung auszusprechen und –falls du öfters krank bist und dich nicht korrekt abmeldest- eine
fristlose Kündigung zu geben.