Überstunden und Minusstunden in der Ausbildung

Deine Arbeitszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Normalerweise beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Welche Regelungen zu deiner Arbeitszeit, zu Überstunden und zu Minusstunden es während der Ausbildung gibt, haben wir für dich zusammengefasst.

Regelung der Arbeitszeit in der Ausbildung

Als Arbeitszeit gilt die Zeit, die Auszubildende und Mitarbeiter mit ihrer Tätigkeit im Betrieb verbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit oder flexible Arbeitszeiten handelt. Ruhepausen zählen natürlich nicht als Arbeitszeit!

Normalerweise hast du die gleichen vereinbarten Arbeitszeiten wie deine Kollegen. Bei einer 40-Stunden-Woche beispielsweise arbeitest du von montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr. Allerdings gibt es für Auszubildende einige Sonderregelungen, wie die Freistellung für die Berufsschule und für die Teilnahme an Prüfungen. Außerdem gelten für minderjährige Azubis andere Bestimmungen der Arbeits- und Pausenzeiten als für volljährige Azubis.

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Arbeitszeiten in der Ausbildung

Wie sehen deine Rechte bezüglich Arbeitstage, Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sowie der Anrechnung der Berufsschulzeit eigentlich als Azubi aus? Wir zeigen es dir!

Arbeitszeiten in der Ausbildung

Sind Überstunden in der Ausbildung erlaubt?

Natürlich kann es mal vorkommen, dass z. B. aufgrund einer hohen Auftragslage in einer bestimmten Phase Überstunden anfallen. Alles, was über die im Ausbildungsvertrag geregelte Arbeitszeit hinausgeht, zählt als Überstunde. Du bist allerdings nicht verpflichtet, mehr zu arbeiten, das ist deine freiwillige Entscheidung!
Das heißt: Dein Ausbildungsbetrieb darf nicht von dir verlangen, Überstunden zu leisten, und es darf dahingehend auch keine Klauseln und deinem Ausbildungsvertrag geben.

Wenn du als Azubi Überstunden machst, müssen diese auch dem Ausbildungszweck dienen. Als Auszubildender zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement, sollten deine Tätigkeiten auch während der Überstunden im Büro bzw. im kaufmännischen Bereich liegen und nicht etwa das Fegen der Lagerhalle, das Waschen von Autos im Fuhrpark oder andere ausbildungsfremde Tätigkeiten beinhalten. Weiterhin muss dein Ausbilder oder eine ausbildungsbeauftragte Person anwesend sein, damit du auch während der Überstunden etwas lernen kannst.

Achte darauf, dass du deine Mehrarbeit aufschreibst und diese deinem Ausbilder vorlegen kannst. Für die geleisteten Überstunden erhältst du eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich.

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Sind Minusstunden in der Ausbildung erlaubt?

Minusstunden bedeuten, dass du weniger arbeitest als vertraglich vereinbart. Das kann z. B. sein, wenn du nach Hause geschickt wirst oder einen Anruf bekommst, dass du nicht zur Arbeit kommen brauchst, weil in deinem Ausbildungsbetrieb nicht so viel los ist, z. B. aufgrund einer niedrigen Auftragslage.

Minusstunden gelten nicht für Auszubildende

In Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto müssen Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten. Aber: Als Auszubildender bist du noch kein normaler Arbeitnehmer. Du bist im Betrieb, um in dem entsprechenden Beruf ausgebildet zu werden.

Wenn dich dein Ausbilder einmal früher nach Hause schickt, zählt dies als bezahlte Freistellung. Manche Ausbildungsbetriebe behaupten, dass es keine Überstunden gibt, weil diese mit Minusstunden verrechnet werden. Das ist aber nicht rechtens: Es dürfen dir keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden!

Rechtsgrundlagen für die Arbeitszeit

Du möchtest dich weitergehend über die geltenden Bestimmungen zu Überstunden und Minusstunden informieren? Dann findest du nachfolgend die entsprechenden Gesetze:

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